Für Gerichte

Verlässliche Vertretung der Kindesinteressen

Als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG unterstütze ich Familiengerichte bei der Wahrnehmung und Berücksichtigung der Interessen von Kindern und Jugendlichen in familiengerichtlichen Verfahren.

Durch meine langjährige berufliche Erfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe sowie meine Qualifikationen als Sozialpädagoge (B.A.), staatlich anerkannter Erzieher, Fachkraft Kinderschutz, Traumapädagoge und systemischer Berater verfüge ich über fundierte Kenntnisse in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien in belastenden Lebenssituationen.

Mein Ziel ist es, die Perspektive des Kindes alters- und entwicklungsangemessen zu erfassen und dem Gericht nachvollziehbar darzustellen. Dabei lege ich besonderen Wert auf eine unabhängige, sorgfältige und fachlich fundierte Arbeitsweise.

Mein Leistungsverständnis

✔ Zeitnahe Kontaktaufnahme nach Bestellung

✔ Kindgerechte Gespräche und Beteiligung des Kindes

✔ Transparente und strukturierte Verfahrensführung

✔ Fachlich fundierte Berichterstattung

✔ Zuverlässige Erreichbarkeit und Termintreue

✔ Unabhängige Vertretung der Interessen des Kindes

Mein Anspruch

Die Stimme des Kindes sichtbar zu machen und dem Gericht eine fundierte Grundlage für kindeswohlorientierte Entscheidungen zu bieten.

FOKUS KIND – Zuhören. Verstehen. Vertreten.

Mein Tätigkeitsgebiet

Ich übernehme Verfahrensbeistandschaften für Familiengerichte in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.

Mein Tätigkeitsgebiet umfasst insbesondere die Gerichtsbezirke Wismar, Lübeck und Güstrow. Weitere Bestellungen übernehme ich nach Verfügbarkeit auch überregional innerhalb meines Tätigkeitsgebiets.

Durch meine regionale Flexibilität ist eine kurzfristige Terminwahrnehmung in vielen Fällen möglich.

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